Seien Sie live dabei, wenn Buddy das Licht der Welt erblickt!
Newsletter jetzt abonnieren
Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz
10.07.2024

Dokumentation und Nachweisführung von Unterweisungen 

Document,Management,Concept,,Businesswoman,Hands,Holding,Document,Management,Icon,On

Die Dokumentation und Nachweisführung von Sicherheitsunterweisungen ist ein wesentliches Element im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern auch als wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung und als Nachweis im Falle von Unfällen oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Eine systematische Dokumentation ermöglicht es Unternehmen zudem, den Überblick über durchgeführte Unterweisungen und den Qualifizierungsstand der Mitarbeitenden zu behalten. 

Gesetzliche Anforderungen und Nachweispflicht 

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Risiken am Arbeitsplatz sowie über die getroffenen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen regelmäßig und bei Bedarf, beispielsweise bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren, wiederholt werden. Die Durchführung dieser Unterweisungen muss dokumentiert und die Dokumente müssen für eine festgelegte Dauer aufbewahrt werden, um bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaften oder im Schadensfall als Nachweis zu dienen. 

Inhalte der Dokumentation 

Die Dokumentation sollte mindestens Angaben zum Datum der Unterweisung, zu den unterwiesenen Personen, den vermittelten Inhalten sowie zur Person, die die Unterweisung durchgeführt hat, enthalten. Es empfiehlt sich, auch die verwendeten Unterweisungsmaterialien und die Ergebnisse etwaiger Lernerfolgskontrollen zu dokumentieren. Die Unterschrift der Teilnehmenden kann zusätzlich die Teilnahme bestätigen und die persönliche Auseinandersetzung mit den Inhalten unterstreichen. 

Aufbewahrung von Unterweisungsnachweisen 

Die Aufbewahrungsfristen für die Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen variieren je nach gesetzlicher Grundlage und Art der Unterweisung. Generell ist eine Aufbewahrungsdauer von mindestens fünf Jahren üblich. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde zu informieren. Digitale Lösungen für das Dokumentenmanagement können die Archivierung und den schnellen Zugriff auf Unterweisungsnachweise erleichtern. 

Nutzung der Dokumentation für kontinuierliche Verbesserungen 

Neben der Erfüllung rechtlicher Anforderungen bietet die Dokumentation der Sicherheitsunterweisungen auch die Möglichkeit, die Qualität und Effektivität der Präventionsmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Die systematische Auswertung der Unterlagen kann Aufschluss über Häufigkeit, Inhalte und Methoden der Unterweisungen geben und dabei helfen, Bedarfe für Anpassungen oder zusätzliche Schulungen zu identifizieren. 

Digitalisierung der Dokumentationsprozesse 

Die Nutzung digitaler Werkzeuge und Plattformen für die Dokumentation und Verwaltung von Sicherheitsunterweisungen bietet zahlreiche Vorteile. Sie erleichtert nicht nur die Archivierung und den Zugriff auf Unterlagen, sondern ermöglicht auch die effiziente Verwaltung von Terminen, die automatische Erinnerung an fällige Unterweisungen und die einfache Aktualisierung von Inhalten. 

Anmeldung zum Newsletter

Mehr wissen. Weniger verpassen.

Jetzt anmelden und ausgewählte Inhalte, Tipps und Updates sowie Infos zu Produktstarts bequem per E-Mail erhalten.

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch unsere AGB und Datenschutzbestimmungen. Bestätigung per E-Mail erforderlich.